03.06.2016
| bft | 1 |

In eigener Sache: BFT stellt Anfrage zu "Schockbildern"

In eigener Sache: BFT stellt Anfrage zu "Schockbildern"
Zu dem durchaus angespannten Thema der rechtlichen Unbedenklichkeit/ Bedenklichkeit der sogenannten "Schockbilder auf Zigarettenschachteln" hat BFT vor einigen Wochen eine Anfrage an das zuständige deutsche Ministerium gerichtet. Die durch den von uns beauftragten Anwalt im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes fundierte Anfrage samt Fristsetzung wurde zwar zeitlich unvollkommen eingehalten, aber notgedrungen beantwortet. Das deutsche Ministerium weist jegliche Veranwortung hinsichtlich der Rechtsfrage wegen Verwendung der gezeigten Fotos von sich und transportiert diese Problematik ausschließlich auf die EU. Von dort kommt bekannterweise entweder nichts oder gar nichts.

BFT wird sich in dieser Angelegenheit weiter intensiv einbringen und mit assoziierten Anwälten weiter vorangehen. Selbst wenn juristisch eher mit Vernebelung zu rechnen ist, wird eine aktive Öffentlichkeitsinformation über die aktuellen Reaktionen sinnvoll sein. Es scheint doch, dass auch hier wieder einmal die ideologisch geprägte Euphorie einiger obsiegt hat und die fatalen Form und- Rechtsfehler wie schon so häufig gebilligt wurden.

So dürfen wir denn gespannt sein, wie sich die verantwortlichen Stellen hinter Glas und Mauern in dieser heiklen Situation rauswinden wollen. Wir sehen jetzt schon, dass die eklatanten Verletzungen gültigen Rechts zu erheblichem Erklärungsnotstand führen. Das hindert uns keineswegs daran, weiter zu recherchieren. Wir bleiben dran - ihr hoffentlich auch.