Donnerstag, 28. März 2024

18.07.2016
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Verfolgung von "Hate Speech": Der Rechtsstaat schafft sich ab

Verfolgung von "Hate Speech": Der Rechtsstaat schafft sich a...
Ein Rechtsstaat, der seine Instrumente zur Repression mißbraucht, ist keiner. Von Andreas Döding

Die Vorstellung, daß ein einfacher Ladendieb, der auf frischer Tat ertappt worden ist, eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müßte, ist absurd. Die Straftat ist bereits erfolgt, die Beweislage klar. Eine solche Hausdurchsuchung wäre völlig unverhältnismäßig, da sie erwartbar nicht zu einer weiteren Erhellung des Sachverhaltes beitrüge.

Am letzten Donnerstag, den 13.7.16 erfolgten bundesweit Hausdurchsuchungen gegen 60 Verfasser sogenannter Haßpostings. Die medial kolportierten Äußerungen sind höchstwahrscheinlich in der Tat justiziabel, und der Rechtsstaat tut gut daran, z. B. Anstiftungen zu Straftaten im Rahmen seiner rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu verfolgen.
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Daran, daß die gestern erfolgten Durchsuchungen jedoch nicht der Aufklärung jener Straftaten galten, sondern ein Exempel statuieren, eine „pädagogische“ Wirkung entfalten und ein „Zeichen“ setzen sollten, ließen jedoch weder der Innen- noch der Justizminister einen Zweifel. Bundesinnenminister de Maizière: "Wir haben moralische Grundsätze. -online wie offline." Bundesjustizminister Maas: "Das entschlossene Vorgehen der Behörden sollte jedem zu denken geben, bevor er bei Facebook in die Tasten haut."

Und die Medien? Sekundierten tendenziell zustimmend, in offensichtlicher Unkenntnis basaler rechtsstaatlicher Grundsätze.

Dabei handelt es sich hier bei Licht betrachtet um einen ungeheuerlichen Vorgang, den man gar nicht ernst genug nehmen kann. Ein rechtsstaatliches Ermittlungsinstrument, das einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Beschuldigten darstellt, und dem das Bundesverfassungsgericht einst enge Grenzen auferlegt hat, wird von einer Bundesbehörde, einschließlich pädagogisch abgefaßter Pressemitteilung ("dient auch der Sensibilisierung der Bevölkerung"), offen genutzt, um eine abschreckend-erzieherische Wirkung, vulgo Repression, auf die Bevölkerung zu erzielen und auszuüben.  

Ein Rechtsstaat jedoch, der seine Instrumente zur Repression mißbraucht, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein.

Der nächste Schritt wird dann wohl absehbar der Mißbrauch des Instrumentes der Untersuchungshaft zu ebenjenem Zwecke sein. Flucht- oder Verdunklungsgefahr als notwendige Haftgründe? Alles nicht so wichtig, wenn es darum geht, die Bevölkerung zu Rechtstreue und Wohlverhalten zu erziehen.

Der Beitrag von Andreas Döding erschien zuerst am 14.7.16 in „Zettels Raum“.

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