12.04.2016
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Meinungsfreiheit: § 103 StGB gehört abgeschafft!

Meinungsfreiheit: § 103 StGB gehört abgeschafft!
Gideon Böss plädiert dafür, den Paragraf 103 in die Türkei abschieben.

Jan Böhmermann hat ein Problem mit dem Strafgesetzbuch. Genauer gesagt, mit dem §103, der da lautet: „Beleidigung von Organen und Vertreter ausländischer Staaten“. Bis zu fünf Jahre Gefängnis können dafür verhängt werden. Böhmermann hat sich dieses Problem durch ein Schmähgedicht auf den türkischen Nichtganz-Demokraten Erdogan eingehandelt.

Die Frage sollte dabei nicht sein, ob Böhmermann mit seinen Zeilen die Kriterien für den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hat, sondern warum es diesen bizarren Paragrafen überhaupt gibt? Ein Paragraf, der nur das hässlichste am deutschen Beamtenwesen zum Vorschein bringt (das Auswärtige Amt wurde z.B. von sich aus aktiv und prüfte schon einmal, ob Böhmermann da belangt werden kann) und die widerlichsten Regime der Welt schützt. US-Amerikanische Präsidenten drehen eher selten durch, wenn eine Satiresendung sie angreift und beleidigt. Was übrigens das große Glück deutscher Satirearbeiter ist, denn sonst hätte es in der Ära Bush nur so Ermittlungsverfahren gehagelt. Das gesamte politische Kabarett der Republik wäre damals geschlossen in den Bau gewandert, wenn Bush von Freiheit so wenig halten würde wie Erdogan.

Das ist auch der Lernprozess, der sich erst langsam durchsetzt: es gab diesen Paragrafen immer, aber weil die Schmähungen fast ausschließlich über den Atlantik gingen und die Amerikaner in Sachen Free Speech ziemlich entspannt sind, fiel das schlicht nie auf. Nun da die Türkei und die arabische Welt immer näher an Deutschland heranrücken, kommt eben auch ein anderes Verhältnis zu Satire, Kritik und Obrigkeit mit. Der autoritärste Teil der Welt rückt an den liberalsten der Welt heran. Da sind Probleme programmiert. Und der liberale Teil dieses ungleichen Paares lässt auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass über die hier geltenden Freiheiten durchaus neu verhandelt werden kann. Sonst hätte Merkel sich nicht dazu genötigt gesehen, Böhmermanns Gedicht in die sarrazinische „nicht hilfreich““-Schublade einzuordnen.

Ein erster Schritt müsste sein, diesen elenden Paragrafen 103 abzuschaffen. Kein Staatschef sollte ein Recht darauf haben, nicht beleidigt zu werden. Gerade wer damit ein Problem hat, ist ganz zu Recht Ziel von Spott, Satire und Schmähung.

Von Gideon Böss ist aktuell erschienen: Deutschland, Deine Götter – Eine Reise zu Tempeln, Kirchen, Hexenhäusern. Dieser Artikel ist am 6.4.16 zuerst in seinem Blog Böss in Berlin erschienen.