16.10.2015
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Transitzonen sind institutionalisierter Verfassungsbruch

Transitzonen sind institutionalisierter Verfassungsbruch
„Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt. Eine Transitzone stellt nichts anderes als eine von staatlicher Seite geschaffene Einrichtung zum institutionalisierten Rechts- und Verfassungsbruch dar.“