Freitag, 19. April 2024

15.04.2015
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Ideologie gegen Selbstbestimmung

Ideologie gegen Selbstbestimmung
Österreich verlässt die Bühne der Harmonie und schließt sich der ideologisierten Bevormundungswelle an. Rauchverbot in Österreichs Gastronomie ab 2018 beschlossene Sache.

BFT |BM  Das hätten viele vor nicht allzu langer Zeit nicht für möglich gehalten: das Tourismusland Österreich, wo perfekte Bedienung und hoch beliebter Charme samt feinen Speisen und Getränken in behaglicher Atmosphäre zum geldwerten Aushängeschild wurde, schließt sich per Gesetz dem kontrovers diskutierten Rauchverbot in der Gastronomie an. Die dafür verantwortliche Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) spricht von „einem historischen Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen“ und lässt erkennen, wie eng man den Formulierungen der Weltgesundheitsorganisation WHO unterworfen ist. Dort hatte man das „Endspiel gegen Tabak“ zur Hauptsache erklärt und selbst aktuelle Herausforderungen wie Bekämpfung der Ebola-Seuche gerieten in die zweite Reihe. Das brachte dieser Institution heftige Kritik ein, änderte aber nichts am erklärten und mit viel ideologischer Akribie verfolgten Ziel. Das nun auch in Österreich ausgerechnet die Gastronomie wieder als Steigbügelhalter für solche Ansinnen herhalten muss, ist in mancher Hinsicht rücksichtslos und eine leicht zu durchschauende Taktik.
Der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) spielt bei diesem Schachzug eine weitere Rolle. Obwohl in früheren Funktionen eher an Politik mit Augenmaß und gesellschaftlicher Verträglichkeit interessiert, entschied er sich nun für den bedingungslosen Weg in Bevormundung und Aushöhlung von Selbstbestimmungs-und Eigentumsrechten. Mit der Idee, dass Betriebe, die freiwillig bis Juli 2016 das Rauchverbot umsetzen für frühere Investitionen (z.B. Abtrennungen von raucher-und Nichtraucherbereichen) entschädigt werden können, will man wohl beschwichtigen. Aber ab 1.Mai 2018 soll dann landesweit Rauchfreiheit in allen Gastronomiebetrieben  bestehen, wobei auch dieser stets eingesetzte Begriff nicht wenige verärgert. Rauchfreiheit wird in der kontroversen Diskussion nämlich von beiden Seiten beansprucht.
Aus bayerischer Sicht bedauern die Berufskollegen die österreichischen Wirte. Schließlich kennt man die Folgen des Rauchverbots (seit 1.8.2010 nach Volksentscheid in Bayern) nur zu gut. Ein erheblicher Verlust an Gemütlichkeit, Lärmbeschwerden der Nachbarn, weil Raucher vor die Tür geschickt werden mussten, deutliche Umsatzverluste als logische Begleiterscheinung, teilweise Geschäftsaufgaben, weil die rauchenden Stammgäste mehr und mehr fernblieben und die Substanz kleiner Kneipen dafür nicht ausreichte – das sind die Mahnungen, die nun auch in Österreich die Runde machen. Mögliche Entschädigungen dürften dabei nur ein kleiner Trost sein. Den bayerischen Wirten hatte man übrigens damals nicht einmal diese in Aussicht gestellt, sondern rigoros gehandelt. So blieb mancher Gastronom auf bis zu 40000 Euro für Raucher-Raum-Abtrennungen sitzen. Auch wurde vor fünf Jahren ein rasanter Anstieg von „Raucher-Tourismus“ in grenznahen Regionen des Freistaates festgestellt. Ziel: Österreich! Das dürfte dann wohl auch Geschichte sein ab 2018.

Foto: Café Hawelka, Wien

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