Heutiger Aktionismus und frühere Schuld der deutschen Justiz
Der einzige Sinn des Verfahrens liegt in der Erinnerung daran, dass die Justiz wenig getan hat, NS-Täter zu verfolgen, als dies noch möglich war. Kein einziger Richter ist für seine Beteiligung an den Terrorurteilen der NS-Justiz zur Verantwortung gezogen worden. Sogar die Beisitzer an Roland Freislers Volksgerichtshof kamen ungestraft davon. Wenn man wissen will, wie die Nachkriegsjustiz gearbeitet hat, muss man an den "Mord am Bullenhuser Damm" erinnern. Das Verfahren gegen einen SS-Obersturmführer, der 18 Tage vor Kriegsende geholfen hatte, 20 jüdische Kinder im Keller einer Hamburger Schule an Heizungsrohren aufzuhängen, wurde 1967 aus "Mangel an Beweisen" eingestellt. In der Begründung der Staatsanwaltschaft hieß es, den Kindern sei "über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden". Das ist die bleibende Schande der deutschen Justiz, die kein später Aktionismus aus der Welt schaffen kann.
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Plädoyer für „konsequente Toleranz“
Das „Plädoyer für konsequente Toleranz“ ist kein Programm oder Manifest. Es ist ein Aufruf zur Diskussion, veröffentlicht vom Verein „Bürger für Freiheit und Toleranz“ (BFT e.V.) und verfasst von dem...
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